Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Koper & Koper GbR (nachfolgend "K&K" genannt) erfolgen ausschließlich zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, gleichermaßen für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber. K&K behält sich vor, seine AGB jederzeit und ohne Angaben von Gründen zu ändern.
Vertragsvereinbarungen beziehen sich immer auf die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen AGB. Die von K&K angebotenen Leistungen sind für unsere Interessenten und Auftraggeber bis zur schriftlichen Bestätigung per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg, spätestens jedoch bis zur Zahlung des Rechnungsbetrages, insbesondere nach einem mündlich erfolgtem Angebot, unverbindlich.Für mit K&K abgeschlossene Verbraucherverträge steht Verbrauchern gemäß § 312 d in Verbindung mit § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu, wenn Tickets (für Veranstaltungen und Rundflüge etc.) bei persönlichem Kontakt (Informations- bzw. Verkaufsstand) erworben wurden. Die Verbraucher sind an ihre auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn sie fristgerecht ihre Erklärung widerrufen haben. Fristgerecht ist der Widerruf, wenn er innerhalb von zwei Wochen (ab dem Moment des Ticketkaufs) K&K gegenüber erklärt wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Der postalische Widerruf ist an folgende Anschrift zu senden:
Sofern Tickets (für Veranstaltungen und Rundflüge etc.) weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungstermin an einem unserer Informations- bzw. Verkaufsstände erworben wurden, kann grundsätzlich kein Widerrufsrecht eingeräumt werden. Unabhängig davon bitten wir um Verständnis dafür, dass wir auch keine irrtümlich auf Veranstaltungen erworbenen Tickets zurück nehmen.
Gemäß § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB - siehe Urteil Gericht München (Aktenzeichen: 182 C 26144/05) - sind Ticketkäufe über Online-Buchungssysteme, per Telefon und per E-Mail grundsätzlich vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. In Ausnahmefällen behält sich K&K die individuelle Akzeptanz eines rechtzeitig gestellten Ersatzteilnehmers vor.
Tickets, die nach Rechnungstellung nicht beglichen wurden und Tickets, die nach erfolgter Zahlung nicht am dafür vorgesehenen Veranstaltungstermin eingelöst wurden, gelten grundsätzlich als eingelöst. Bis zum Veranstaltungstermin nicht beglichene Rechnungsbeträge sind sofort nach erfolgter Veranstaltung zur Zahlung fällig.
Für die Teilnahme an Coachings, Seminaren, Trainings, Workshops und erlebnisorientierten Angeboten von K&K wird ein stabiler psychischer und physischer Zustand der Teilnehmer vorausgesetzt. Sofern sich ein Teilnehmer aktuell bzw. in der Vergangenheit in psychologischer und/oder psychiatrischer Behandlung befindet oder befand, empfiehlt es sich, dies vor der Teilnahme an einem unserer Coachings und Seminare mit dem behandelnden Arzt bzw. Therapeuten abzuklären.
Unser Team ist stets um Ihr gesundheitliches Wohlbefinden bemüht. Daher bitten wir Sie, uns vor Abschluss eines Vertrages mit erlebnisorientierten Angeboten und im Interesse einer reibungslosen Aktionsdurchführung über körperliche Einschränkungen, gesundheitliche Probleme bzw. eine Schwangerschaft zu informieren. Ihre Angaben werden selbstverständlich, den Datenschutzrichtlinien entsprechend, vertraulich behandelt.
Für die Teilnahme an Erlebnisangeboten von K&K ist eine allgemeine, körperliche Fitness und Gesundheit Voraussetzung. Bei Bedarf ist bei Vertragsunterzeichnung ein entsprechendes Attest vorzulegen. Bei fehlendem Attest ist die Teilnahme an den erlebnisorientierten Angeboten ausgeschlossen. Bei unsachgemäß ausgestelltem oder gefälschtem Attest ist eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr sowie jeder Rechtsanspruch ausgeschlossen.
K&K ist berechtigt, Teilnehmer jeglicher Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall zu 100 % zurückerstattet. Teilnehmer, die wiederholt den Seminar- und/oder Veranstaltungsablauf stören oder die Veranstaltung zur Anwerbung anderer Personen missbrauchen bzw. um Fremdprodukte zu verkaufen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Die Teilnahmegebühr ist in diesem Fall zu 100 % zu bezahlen.
Der Vertrag wird rechtskräftig, sobald unser Auftraggeber die Buchung und den Preis durch die abschließende Ticketbestellung telefonisch, schriftlich per Fax, per E-Mail oder auf dem Postweg bestätigt oder der vereinbarte Rechnungsbetrag nach mündlicher Auftragserteilung auf unser Geschäftskonto eingeht. Als Auftraggeber sind auch die Personen anzusehen, die das jeweilige Angebot als beschenkte Person einlösen bzw. wahrnehmen.
Gesetzlicher Vertragspartner bei Flugaufträgen ist das jeweils von uns eingesetzte Luftfahrtunternehmen und der jeweilige Fluggast. Bei den von uns eingesetzten Luftfahrtunternehmen handelt es sich um vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigte Luftfahrtunternehmen, welche die rechtlichen Voraussetzungen des Luftfahrt - Gesetzes (§ 20 LuftVG) erfüllen. Die Haftung obliegt generell dem von uns jeweils mit der Durchführung betrauten Luftfahrtunternehmen. Eventuelle Ansprüche durch unseren Auftraggeber werden daher ausschließlich von dem jeweils durchführenden Luftfahrtunternehmen abgedeckt.
Vertragspartner bei den von uns angeboten, externen Leistungen sind generell die mit der Durchführung beauftragten Unternehmen. Sämtliche externe Leistungen, die K&K im Rahmen seines Angebotsumfangs offeriert, sind durch die entsprechend eingesetzten Partnerunternehmen abgesichert. Die von uns eingesetzten Partnerunternehmen verfügen somit auch über die jeweils vorgeschriebenen Versicherungen. Sobald Sie die Leistungen eines unserer Partnerunternehmen in Anspruch nehmen, gelten dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese stehen Ihnen auf Wunsch natürlich jederzeit zur Einsicht zur Verfügung.
Bei Nichteinhaltung unserer AGB, insbesondere bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, ist K&K berechtigt, die Ausführung vorliegender Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen, Aufträge zu streichen, fertiggestellte Ware einzubehalten bzw. zurückzufordern, fertiggestellte Internetseiten zu sperren, für die Veröffentlichung freigegebene Film- und Fotomedien zu sperren, sowie erteilte Lizenzen zu entziehen.
K&K ist berechtigt, Auftragsarbeiten einzustellen und zu kündigen, wenn der Auftraggeber über einen Zeitraum von mehr als 8 Wochen nach Datum der Auftragserteilung kein Material - schriftlich vereinbarte Infos, Bild- und/oder Text- bzw. Filmdateien - zur Fortsetzung der Arbeiten zur Verfügung stellt. Sofern K&Kt sich aus den genannten Gründen zu einer vorzeitigen Vertragskündigung gezwungen sieht, wird als Schadenersatz die im Voraus gezahlte, erste Abschlagszahlung einbehalten bzw. bei noch nicht erfolgter, erster Abschlagszahlung ebendiese zur sofortigen Zahlung fällig.
Für eine erfolgreiche Projektbearbeitung ist der regelmäßige Kontakt zwischen Auftraggeber und K&K erforderlich. Sollte der Auftraggeber K&K nach einer Frist von 4 Wochen ab Datum der Beauftragung keine Änderungswünsche mitgeteilt haben, gilt der letzte Entwurf als abgenommen und geht in die Endproduktion. Der Abschluss wird dem Auftraggeber in diesem Fall schriftlich per E-Mail mitgeteilt. Alle noch offenen Beträge sind nach Auftragsabschluss sofort zur Zahlung fällig.
K&K führt Coachings und Seminare durch, in die zum Teil auch erlebnisorientierte Angebote mit einbezogen werden. In seiner Funktion als Agentur für Erlebnismarketing berät K&K Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen. In diesem Zusammenhang können Rundflugveranstaltungen mit modernen Turbinenhubschraubern sowie individuelle Marketing-Events unter Einbezug von Künstlern und Schauspielern realisiert werden.
Zusätzlich produziert K&K unter Einbindung professioneller Luftaufnahmen mit Luftfahrzeugen und UAV dokumentarische Unternehmensfilme. Das Marketing für diese Leistungen führt K&K unter den Brandings Jörg Koper Coaching, Sky & Fun und Air Media Concept durch. K&K bezieht für die professionelle Umsetzung der offerierten Dienstleistungen auch Freelancer und andere Partner in Projekte mit ein. Die entsprechenden Leistungsbeschreibungen, Versicherungsbedingungen sowie Haftungs- und Gewährleistungsbedingungen werden wie folgt aufgesschlüsselt:
Die Leistungen von K&K über das Branding Jörg Koper Coaching umfassen Coachings, Seminare, Trainings, Workshops, erlebnisorientierte Angebote, sowie kombinierte Leistungen aus allen Bereichen. Zum Teil werden auch Leistungen externer Partner mit einbezogen. Die erforderlichen Versicherungen werden von K&K und den jeweils kooperierenden Dienstleistern und Partnerunternehmen abgedeckt.
Bei der Teilnahme an Teamtrainings und vergleichbaren Maßnahmen (Sport, Wandern in der Gruppe, Tagesausflüge etc.) schließt K&K generell keinerlei Versicherungsleistungen ein. Die entsprechende Teilnahme an solchen Angeboten erfolgt freiwillig, auf eigene Gefahr und wird bei Einsatz externer Partnerunternehmen nach deren AGB durchgeführt.
Für die An- und Abreise zu Seminarveranstaltungen und die Buchung entsprechender Unterkünfte sind die Teilnehmer jeweils selbst verantwortlich. K&K zeigt in Einzelfällen Optionen für kostengünstige Reisemöglichkeiten und Unterkünfte auf. Die entsprechende Buchung erfolgt eigenverantwortlich durch die Teilnehmer.
Bei einigen Angeboten wie z. B. Seminare in Schottland etc. kann K&K eine Unterkunft inkl. Catering organisieren. Hier gelten insbesondere die AGB der jeweiligen Unterkunft. Die entsprechenden Kosten werden in diesem Fall über die Teilnahmegebühr des jeweiligen Angebots mit eingerechnet und sind als Unkostenbeteiligung anzusehen. K&K fungiert grundsätzlich nicht als Reiseveranstalter oder Reisevermittler. Bei unverschuldetem Ausfall oder bei Absage des Angebots können keine Ersatzansprüche für Reise- und Unterkunftskosten geltend gemacht werden.
Für Schäden, die durch Teilnehmer in einer Veranstaltungs-Location bzw. in einer von K&K organisierten Unterkunft entstehen, ist der betreffende Teilnehmer vollumfänglich haftbar. Die Abwicklung der Schadensregulierung erfolgt zwischen Verursacher und der geschädigten Partei.
K&K realisiert über das Branding Sky & Fun erlebnisorientierte Marketingveranstaltungen unter Einbezug moderner Turbinenhubschrauber und weiterer Partner aus den Bereichen Schauspiel und Entertainment. Die in diesem Rahmen durchgeführten Events und Sonderaufträge werden u.a. in Kooperation mit erfahrenen Partnern aus den entsprechenden Einsatzbereichen realisiert.
Die erforderlichen Versicherungen werden durch die jeweils mit uns kooperierenden Dienstleister und den von uns eingesetzten Partnerunternehmen abgedeckt. Die von K&K in Eigenregie durchgeführten Events sind jeweils durch die gesetzlich vorgeschriebenen Veranstaltungsversicherungen abgedeckt.
Weist ein Luftfahrzeug, Wasserfahrzeug bzw. ein von uns eingesetzter PKW aus Ihrer Sicht Mängel auf, wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Piloten/Schiffsführer/Chauffeur. Sollte die Mängelanzeige vor Ort nicht erfolgen, können für diese Mängel im Nachhinein keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend gemacht werden. Unabhängig von der Anzeige des Mangels vor Ort sind innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Ende des Vertrages etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz auch in schriftlicher Form geltend zu machen.
Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen, einen Rundflug bzw. eine Tour mit dem von uns eingesetzten Luftfahrzeug, Wasserfahrzeug bzw. PKW aufgrund von aus Ihrer Sicht bestehenden Mängeln abzubrechen, so ist auch in diesem Fall unverzüglich der Pilot, Schiffsführer bzw. Chauffeur zu informieren. Bei nicht gerechtfertigten Mängelanzeigen und einem damit verbundenen Verfall des Flug- bzw. Fahrttickets besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin bzw. Schadenersatz. Das Ticket gilt in diesem Fall als eingelöst.
Seit dem 01.Januar 2008 stellt K&K über das Branding Sky & Fun keine Gutscheine mehr aus. Gutscheine die bisher nicht eingelöst wurden, wurden danach in einem Zeitraum von 3 Jahren, beginnend ab dem 31.12. des Ausstellungsjahres, entgegengenommen. Seit dem 01.01.2016 werden von K&K grundsätzlich keine verfallenen Gutscheine mehr erstattet bzw. ausgezahlt.
Verloste Flugtickets beziehen sich grundsätzlich auf die jeweils betreffenden Veranstaltungstermine und werden nur auf diesen eingelöst. Es kann, nach vorheriger Absprache mit K&K, eine geeignete Ersatzperson zur Einlösung des gewonnenen Flugtickets gestellt werden. Hierzu ist das Team von K&K frühzeitig, jedoch bis spätestens 7 Werktage vor Flugtermin telefonisch unter 0511/9782577 zu kontaktieren.
Termine für Flüge und sonstige Veranstaltungen werden von K&K so terminiert, dass eine ideale Auslastung der jeweils zum Einsatz kommenden Luftfahrzeuge gewährleistet ist. K&K informiert generell frühzeitig über angesetzte Termine. Bei Ticketbuchung über unser Online-Buchungssystem, per E-Mail und telefonisch gilt der Ticketkauf als verbindlich.
Sollten die Wetterbedingungen bzw. der technische Klarstand des Luftfahrzeugs die Flugdurchführung bzw. die angesetzte Veranstaltung verhindern, wird von K&K ein Ersatztermin gestellt. Bei grober Wetterverschlechterung kann am jeweiligen Termintag - ab 09:00 Uhr unter 0511/9782577 - das Team von K&K wegen einer evtl. notwendigen Terminverschiebung kontaktiert werden. Nur so können unnötige Anfahrten vermieden und der Ersatztermin frühzeitig bekanntgegeben werden. Terminänderungen werden grundsätzlich bis spätestens 14 Stunden vor Termin auf der Internetpräsenz von Sky & Fun bekanntgegeben.
Absagen bei individuellen Flugterminen müssen vom Auftraggeber rechtzeitig bis 4 Wochen vor dem Flugtermin bei K&K eingehen. Die entsprechenden Staffelungen der Preiserstattungen sind unter §6.2.1 aufgeführt. Es ist dem verhinderten Auftraggeber unter besonderen Umständen auch möglich, eine entsprechende Ersatzperson bis spätestens 7 Tage vor dem angesetzten Termin zur Wahrnehmung der vereinbarten Leistungen zu stellen. Diese Regelung wird nur mit ausdrücklichem Einverständnis von K&K akzeptiert.
Erscheint der Auftraggeber bzw. Teilnehmer nicht oder zu spät am vereinbarten Flug- bzw. Veranstaltungstermin, wird der Flug bzw. die Veranstaltung termingerecht ohne ihn durchgeführt, so dass das Ticket als abgeflogen bzw. eingelöst gilt. Ein Ersatztermin bzw. eine Rückzahlung des Tickets kann in diesem Fall nicht erfolgen. Sollte durch den fehlenden Teilnehmer rechtzeitig ein Ersatzteilnehmer gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass dieser den Flug bzw. die Veranstaltung ersatzweise wahrnimmt. K&K behält sich generell das Recht vor, diese Entscheidung individuell zu treffen.
Die Leistungen von K&K über das Branding Air Media Concept umfassen Foto- und Filmaufnahmen am Boden sowie mit bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen aus der Luft. Zweck dieser Aufnahmen ist die Produktion dokumentarischer Unternehmensfilme inkl. aller damit verbundenen Zusatzaufgaben.
Die Inhalte jeglicher von K&K auf Wunsch des Auftraggebers erstellten Medien müssen durch diesen auf Richtigkeit und Gesetzeskonformität (inkl.DSGVO) überprüft und freigegeben werden.
Flugeinsätze mit UAV setzen den technischen Klarstand des Luftfahrzeugs und die entsprechenden Wetterbedingungen - kein Regen, Windstärke bis maximal 12 Knoten - voraus. Des Weiteren werden keine Flüge in unmittelbarer Nähe zu Flughäfen, Funk- und Messstationen bzw. möglichen Störanlagen, direkt über Menschenansammlungen, zur Bespitzelung oder für die Anfertigung illegaler Luftaufnahmen durchgeführt.
Flugeinsätze mit UAV werden grundsätzlich nach Sichtflugbedingungen - VFR - durchgeführt. Nachtflüge im Sinne der Gesetzgebung - vor Sonnenaufgang bzw. nach Sonnenuntergang - werden nicht bzw. nur mit entsprechenden Sondergenehmigungen durchgeführt. Die gesetzlich maximal zulässige Flughöhe beträgt 100 Meter. Höhere Flugeinsätze bedürfen einer Sondergenehmigung.
Die UAV werden regelmäßig und vor jedem Einsatz auf technischen Klarstand geprüft. Dennoch kann eine sogenannte "Nichtabsturzgarantie" grundsätzlich nicht gegeben werden, da es u. U. durch Vögel oder ähnlich äußere Einflüsse zu einem Absturz bodengesteuerter Luftfahrzeuge kommen kann.
Die von K&K eingesetzten UAV-Piloten sind den gesetzlichen Vorschiften entsprechend versichert und verfügen über die gem. §21a Abs.4 Satz3 Nr2 Luftverkehrs-Ordnung vorgeschriebenen Lizenzen zum steuern gewerblich genutzter UAV, sowie über die in dem jeweils erforderlichen Einsatzgebiet vorgeschriebenen Aufstiegsgenehmigungen. Bei Sondereinsinsätzen von UAV können zusätzliche Versicherungen und Einzelaufstiegsgenehmigungen erforderlich werden, was die Einsatzkosten entsprechend ehrhöht.
Durch K&K erstellte Luftaufnahmen werden sowohl für die private, als auch für die gewerbliche Nutzung angefertigt. Der Auftraggeber erklärt mit Beauftragung von K&K, dass sämtliche, für einen Flugeinsatz rechtlichen Voraussetzungen - Einverständnis des Eigentümers, Architekten oder sonstig an dem zu überfliegenden und zu fotografierenden bzw. zu filmenden Objekts oder Grundstücks beteiligten - erfüllt sind.
Die Verwendung des Materials ist durch entsprechende Lizenzvarianten geregelt, die in den jeweiligen Angeboten aufgeführt sind. Sofern nicht anders und in schriftlicher Form geregelt, verbleibt das Urheberrecht sämtlicher durch K&K angefertigter Foto- und Filmmaterialien bei K&K. Der Verkauf, die Weitergabe und/oder Vermietung bzw. jede andere Veräußerung des entsprechenden Materials ist ohne schriftliche Zustimmung und Freigabe durch K&K unzulässig.
Luftaufnahmen zum Zweck einer profitorientierten Nutzung oder Veräußerung - Postkarten etc. oder Filmtrailer etc. - sind ohne schriftliche Zustimmung und Freigabe durch K&K unzulässig. Hier ist insbesondere im Vorgespräch auf das Ziel der weiteren Veräußerung hinzuweisen.
Es ist generell möglich, durch K&K erstellte Luftaufnahmen mit einem zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrecht zu erwerben. Das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht wird entweder bereits in durch K&K erstellten Angeboten eingeräumt oder kann für bereits angefertigte Luftaufnahmen - Foto- und Filmaufnahmen - nachträglich durch Zahlung einer jeweils entsprechenden Lizenzgebühr erworben werden.
K&K fertigt grundsätzlich keine Luftaufnahmen von Unfall- oder Unglücksorten, zum Zweck der unrechtmäßigen Beobachtung oder für sogenannte Paparazzi durch.
Sämtliche Anfragen und Aufträge werden sorgfältig und gewissenhaft bearbeitet. Es bestehen keine weiteren Ansprüche von Seiten des Auftraggebers. K&K übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch unter dem Branding Air Media Concept durchgeführte Dienstleistungen entstehen können. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, sowie aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen K&K ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.
Da die Lieferungen, Leistungen und Angebote auch von einer Mehrzahl anderer Dienstleister (z.B. externe Drohnen-Piloten, Kamera-Teams etc.) abhängig sind, auf deren Leistung kein Einfluss besteht, kann eine umfassende Gewährleistung durch K&K nicht übernommen werden. K&K kann daher auch nicht für Systemausfälle externer Partner haftbar gemacht werden. Die entsprechenden Versicherungen werden über die externen Partner gestellt.
K&K führt die über das Branding angebotenen Leistungen, soweit umsetzbar, nach den Wünschen des Auftraggebers durch. Verantwortlich für sämtliche, durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Inhalte (Informationen, Texte, Film- und Fotomaterial, Grafiken, Links, etc.) ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Dieser hat alle rechtlichen Anforderungen und Pflichtangaben nach den aktuellen Gesetzen selbst zu prüfen, zu erfüllen und K&K rechtzeitig über die erforderlichen Angaben zu informieren. Danach werden die Inhalte von K&K bearbeitet bzw. veröffentlicht.
K&K kann nicht für Fehler haftbar gemacht werden, die auf unzureichende Informationen und Sachverhalts-Schilderungen des Auftraggebers beruhen. K&K haftet auch nicht für auftretende Schäden bei durch den Auftraggeber in Eigenregie umgesetzte und durchgeführte Marketingmaßnahmen, die auf vorangegangene Beratungsleistungen von K&K erfolgen.
Weiterhin ist K&K nicht für mögliche Schäden, die dem Auftraggeber durch Dritte entstehen, haftbar zu machen. Bei Foto- und Filmflügen gelten die Versicherungsbedingungen der jeweils infrage kommenden Drohnenpiloten, Luftfahrzeuge bzw. Luftfahrtgesellschaften. Schäden an Luftfahrzeugen und UAV, die durch den Auftraggeber und damit verbundenen Personen, Maschinen oder Störanlagen herbeigeführt wurden, sind in vollem Umfang zu ersetzen.
Eine Beauftragung von K&K ist nur durch unbeschränkt geschäftsfähige, natürliche oder juristische Personen möglich. Bei Zustandekommen des Vertrags ergibt sich die eigenständige Verpflichtung von K&K, die gewünschte Leistung zu erbringen. Für den Auftraggeber ergibt sich die Verpflichtung, das in Auftrag gegebene Projekt ohne zeitliche Verzögerungen mit den vereinbarten Inhalten, Daten etc. zu versorgen und die erbrachte Leistung wie festgelegt zu vergüten.
Bei Verzögerungen durch fehlende Inhalte und Daten etc. (für jegliche Marketingprojekte) über einen Zeitraum von mehr als 8 Wochen ist K&K berechtigt, den Auftrag vorzeitig durch entsprechende Kündigung zu beenden und abschließend eine anteilige Aufwandsentschädigung von 25% des Gesamtbetrages zu berechnen. In diesem Fall werden die Arbeitsergebnisse des betreffenden Zeitraums - auch unfertige Arbeiten - an den Auftraggeber ausgehändigt. Eventuell zur Verfügung gestelltes Bild-, Ton- und/oder Filmmaterial, Texte, Skripte und/oder Sicherheitsfeatures, die ausschließlich dem Eigentum und/oder Urheberrecht von K&K unterliegen, werden bei vorzeitiger Auftragskündigung durch K&K einbehalten bzw. zurückgefordert. Von K&K zur Verfügung gestelltes und durch den Auftraggeber gespeichertes und/oder archiviertes Material ist, nach Rückgabe an K&K, gemäß den Datenschutzrichtlinien unwiderruflich zu löschen und/oder zu vernichten.
K&K hat das alleinige Urheberrecht an seinen eigenen Entwicklungskonzepten, Texten, Fotos, Filmaufnahmen, Luftaufnahmen, Tonaufnahmen und Grafiken, sowie an den zur Verfügung gestellten Layouts und Skripten. Die Reproduktion, Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung ist ohne schriftliche Genehmigung von K&K nicht zulässig. Das Copyright für programmierte Software und Scripts verbleibt ebenfalls bei K&K bzw. extern beauftragten Partnern. Es wird lediglich eine Lizenz zur Benutzung erteilt. Software und Scripts dürfen nicht weitervertrieben oder zur Nutzung an andere abgegeben werden.
Gemäß §72, Abs. 1 Urheberrechtsgesetz unterliegen auch Screenshots aus sämtlichen von uns erstellten, veröffentlichten Film- und Videoaufnahmen dem Urheberrecht. Somit ist es nicht zulässig, ohne das ausdrückliche, schriftliche Einverständnis von K&K eigenmächtig Screenshots aus von K&K erstellten Werken anzufertigen und/oder zu verwenden.
Film-, Ton- und/oder Fotoaufnahmen sind auf Veranstaltungen wie z.B. Seminaren nur mit ausdrücklicher Genehmighung von K&K zulässig. Dies gilt insbesondere für Aufnahmen von Einzelpersonen, Crew-Mitgliedern und/oder technischem Equipment. Auf Rundflugveranstaltungen sind Luftaufnahmen von strategischen Standorten wie z. B. Atomkraftwerken gesetzlich verboten.
Insbesondere weist K&K gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf das Persönlichkeitsrecht Dritter hin. K&K hat das Recht, die sofortige Löschung unrechtmäßig erstellter, Film-, Ton- und Fotoaufnahmen zu verlangen bzw. die entsprechenden Geräte bis zur Löschung einzuziehen.
Auf von K&K durchgeführten Seminaren werden durch das eigene Team oder damit beauftragte Partner zum Teil Film-, Foto- und/oder Tonaufnahmen erstellt. Mit der Teilnahme an diesen Veranstaltungen erklären sich die Teilnehmer mit diesen Aufzeichnungen einverstanden und erteilen K&K die Genehmigung zur privaten und gewerblichen Verwertung. Bei allgemeinen Aufnahmen von größeren Gruppen auf Marketingveranstaltungen (Events und Rundflugveranstaltungen etc.), die nicht gezielt Einzelpersonen fokussieren, setzt K&K voraus, dass das allgemeingültige Recht bzgl. Film-, Foto- und/oder Tonaufnahmen auf öffentlichen Veranstaltungen akzeptiert wird.