Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sehr geehrte Interessenten, Klienten und Auftraggeber,
§1 Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der
§2 Zuständigkeit und Widerrufsrecht
Für mit
Der postalische Widerruf ist an folgende Anschrift zu senden:
Agentur für Consulting und Coaching
Papenriede 4
30851 Langenhagen
Widerruf per E-Mail:
mail(at)joergkoper.de
Wichtiger Hinweis:
Sofern Tickets (für Veranstaltungen und Rundflüge etc.) weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungstermin an einem unserer Informations- bzw. Verkaufsstände erworben wurden, kann grundsätzlich kein Widerrufsrecht eingeräumt werden. Unabhängig davon bitten wir um Verständnis dafür, dass wir auch keine irrtümlich auf Veranstaltungen erworbenen Tickets zurück nehmen.
Gemäß § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB - siehe Urteil Gericht München (Aktenzeichen: 182 C 26144/05) - sind Ticketkäufe über Online-Buchungssysteme, per Telefon und per E-Mail grundsätzlich vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. In Ausnahmefällen behält sich
Tickets, die nach Rechnungstellung nicht beglichen wurden und Tickets, die nach erfolgter Zahlung nicht am dafür vorgesehenen Veranstaltungstermin eingelöst wurden, gelten grundsätzlich als eingelöst. Bis zum Veranstaltungstermin nicht beglichene Rechnungsbeträge sind sofort nach erfolgter Veranstaltung zur Zahlung fällig.
§3 Vertragsabschluss
§3.1 Ergänzungen zu Verträgen mit Agentur Koper über Jörg Koper Coaching
Ein Seminar-Vertrag mit
Für die Teilnahme an Coachings, Seminaren, Trainings, Workshops und erlebnisorientierten Angeboten von
Unser Team ist stets um Ihr gesundheitliches Wohlbefinden bemüht. Daher bitten wir Sie, uns vor Abschluss eines Vertrages mit erlebnisorientierten Angeboten und im Interesse einer reibungslosen Aktionsdurchführung über körperliche Einschränkungen, gesundheitliche Probleme bzw. eine Schwangerschaft zu informieren. Ihre Angaben werden selbstverständlich, den Datenschutzrichtlinien entsprechend, vertraulich behandelt.
Für die Teilnahme an Erlebnisangeboten von
§3.2 Ergänzungen zu Verträgen mit Agentur Koper über Sky & Fun
Der Vertrag wird rechtskräftig, sobald unser Auftraggeber die Buchung und den Preis durch die abschließende Ticketbestellung telefonisch, schriftlich per Fax, per E-Mail oder auf dem Postweg bestätigt oder der vereinbarte Rechnungsbetrag nach mündlicher Auftragserteilung auf unser Geschäftskonto eingeht. Als Auftraggeber sind auch die Personen anzusehen, die das jeweilige Angebot als beschenkte Person einlösen bzw. wahrnehmen.
Gesetzlicher Vertragspartner bei Flugaufträgen ist das jeweils von uns eingesetzte Luftfahrtunternehmen und der jeweilige Fluggast. Bei den von uns eingesetzten Luftfahrtunternehmen handelt es sich um vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigte Luftfahrtunternehmen, welche die rechtlichen Voraussetzungen des Luftfahrt - Gesetzes (§ 20 LuftVG) erfüllen. Die Haftung obliegt generell dem von uns jeweils mit der Durchführung betrauten Luftfahrtunternehmen. Eventuelle Ansprüche durch unseren Auftraggeber werden daher ausschließlich von dem jeweils durchführenden Luftfahrtunternehmen abgedeckt.
Vertragspartner bei den von uns angeboten, externen Leistungen sind generell die mit der Durchführung beauftragten Unternehmen. Sämtliche externe Leistungen, die
§3.3 Ergänzungen zu Verträgen mit Agentur Koper über Air Media Concept
Bei Nichteinhaltung unserer AGB, insbesondere bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, ist
Für eine erfolgreiche Projektbearbeitung ist der regelmäßige Kontakt zwischen Auftraggeber und
§4 Zahlungsbedingungen
§4.1 Ergänzende Zahlungsbedingungen - Jörg Koper Coaching
§4.1.1 Coaching
§4.1.2 Seminare inkl. Coaching | Schottland | Erlebnisorientierte Angebote
§4.2 Ergänzende Zahlungsbedingungen - Sky & Fun
§4.3 Ergänzende Zahlungsbedingungen - Air Media Concept
Nach mündlicher bzw. schriftlicher Auftragserteilung gelten folgende Bedingungen für Abschlagszahlungen:
- Bei einem Auftragswert unter 5.000,- Euro wird nach Fertigstellung des Auftrages die Zahlung des veranschlagten Gesamtbetrages zu sofort fällig.
- Bei einem Auftragswert ab 5.000,- Euro wird eine erste Abschlagszahlung in Höhe von 50% des veranschlagten Gesamtbetrages zur Zahlung fällig.
- Ab einem Auftragswert von 10.000,- Euro wird nach Fertigstellung des Rohschnitts eine weitere Abschlagszahlung in Höhe von 25% des veranschlagten Gesamtbetrages zur Zahlung fällig.
- Nach erfolgter Abnahme der fertiggestellten Arbeiten wird die abschließende Abschlagszahlung in Höhe von 50% bzw. 25% des veranschlagten Gesamtbetrages zur Zahlung fällig.
- Vor der vollständigen Bezahlung des veranschlagten Gesamtbetrages erhält der Auftraggeber das fertiggestellte Material in reduzierter Auflösung und mit Wasserzeichen versehen zur Ansicht.
- Nach erfolgter Bezahlung des veranschlagten Gesamtbetrages erhält der Auftraggeber das fertiggestellte Material in voller Auflösung und Qualität ohne Wasserzeichen.
- Sämtliche Zahlungen erfolgen grundsätzlich auf das von
Agentur Koper angegebene Geschäftskonto.
§5 Zahlungsverzug
§6 Stornierungen | Absagen | Rücktritt/Kündigung von Verträgen
§6.1 Bedingungen - Jörg Koper Coaching
§6.1.1 Coaching
- Terminvereinbarungen (telefonisch, mündlich, per E-Mail) sind grundsätzlich bindend.
- Coaching-Termine sind bis mindestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen.
- Termine, die für einen Montag vereinbart wurden, sind bis zum Freitag davor (bis 10:00 Uhr) abzusagen.
- Bei Einhaltung der Absagefristen entstehen Ihnen keine Stornierungskosten.
- Bei Nichteinhaltung der Absagefristen sind Coaching-Termine grundsätzlich in voller Höhe zu begleichen.
§6.1.2 Seminare inkl. Coaching und erlebnisorientierte Angebote in Deutschland
- Bei schriftlicher Stornierung bis 30 Tage vor dem Termin sind € 25,- Bearbeitungsgebühr zu zahlen.
- Bei schriftlicher Stornierung ab 30 Tage vor dem Termin sind 50 % der Teilnahmegebühr zu zahlen.
- Bei schriftlicher Stornierung ab 15 Tage vor dem Termin sind 100 % der Teilnahmegebühr zu zahlen.
- Bei Abbruch der Teilnahme während des Angebots ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe fällig.
- Eine Zahlung der Gebühren entfällt, sofern bei Stornierung ein geeigneter Ersatz gestellt werden kann.
- Die Beurteilung über eine entsprechende Eignung als Ersatzteilnehmer obliegt grundsätzlich
Agentur Koper. - Bei kurzfristigen Anmeldungen, weniger als 15 Tage vor Angebotsbeginn, entfällt das Stornierungsrecht.
§6.1.3 Seminare inkl. Coaching und erlebnisorientierte Angebote in Schottland
- Bei schriftlicher Stornierung bis 56 Tage vor dem Termin sind € 25,- Bearbeitungsgebühr zu zahlen.
- Bei schriftlicher Stornierung ab 56 Tage vor dem Termin sind 50 % der Teilnahmegebühr zu zahlen.
- Bei schriftlicher Stornierung ab 30 Tage vor dem Termin sind 100 % der Teilnahmegebühr zu zahlen.
- Bei Abbruch der Teilnahme während des Angebots ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu zahlen.
- Eine Zahlung der Gebühren entfällt, sofern bei Stornierung ein geeigneter Ersatz gestellt werden kann.
- Die Beurteilung über eine entsprechende Eignung als Ersatzteilnehmer obliegt grundsätzlich
Agentur Koper. - Bei kurzfristigen Anmeldungen, weniger als 30 Tage vor Angebotsbeginn, entfällt das Stornierungsrecht.
§6.1.4 Inhouse-Termine
- bis 48 Stunden vor Termin 30 % des vereinbarten Honorars zu zahlen.
- bis 24 Stunden vor Termin 50 % des vereinbarten Honorars zu zahlen.
- bis 12 Stunden vor Termin 70 % des vereinbarten Honorars zu zahlen.
- bei kurzfristiger Absage/Nichterscheinen 100 % des vereinbarten Honorars zu zahlen.
- bei kurzfristiger Absage bzw. Nichterscheinen zur Erstberatung 100 % der Anfahrtskosten und evtl. notwendigen Spesenkosten zzgl. 3 Std. Business-Coaching zu zahlen.
§6.1.5 Absage durch Agentur Koper wegen Ausfall des Coaches/Trainers oder zu wenig Teilnehmern
Bereits erfolgte Zahlungen werden von
Im Falle einer Erkrankung des Coaches/Trainers bzw. aufgrund anderer, nicht vorhersehbarer Ereignisse, ist
§6.2 Bedingungen - Sky & Fun
§6.2.1 Rücktritt/Kündigung von individuellen Flugterminen und Erlebnisangeboten
- Bei Absage bis spätestens 28 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin erstatten wir 100% des Ticketpreises.
- Bei Absage bis spätestens 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin erstatten wir 80% des Ticketpreises.
- Bei kurzfristigen Absagen unter 14 Kalendertagen ist eine Preiserstattung leider nicht möglich.
- Bei Absage von PKW Shuttle-Fahrten und Chauffeurdiensten bis spätestens 14 Kalendertage vor Fahrtdurchführung erstatten wir 100% des Ticketpreises. Bei Überschreitung dieser Frist ist leider keine Rückerstattung möglich.
- Bei allgemeinen Luftfahrtaufträgen (z.B. Businessflüge) gelten die jeweils vertraglich vereinbarten Fristen.
- Bei der Charter von Yachten, Segelschiffen und anderen Wasserfahrzeugen gelten die jeweils vertraglich vereinbarten Fristen.
- Bei kooperativen Events und sonstigen Veranstaltungen gelten die jeweils vertraglich vereinbarten Fristen.
- Bei kooperativen Events und sonstigen Veranstaltungen, deren Grundlage ein ermäßigter Tarif auf Basis kooperativer Marketingmaßnahmen und/oder die Mindestabnahme/Mindestverkauf von einem im Angebot aufgeführten Ticketkontingent durch den Auftraggeber bzw. Kooperationspartner darstellt, ist
Agentur Koper bei Nichterfüllung ab 8 Wochen vor Veranstaltungstermin auch ohne schriftliche Aufforderung zur Einhaltung der Vereinbarungen berechtigt, die Teilnahme an der Veranstaltung abzusagen.
DurchAgentur Koper im Vorfeld erfolgte Marketingmaßnahmen wie das Anfertigen von Druckerzeugnissen (Flyer, Plakate, Banner etc.) inkl. deren Verbreitung, sowie entstandene Unkosten durch Genehmigungsverfahren etc., werden bei berechtigter Absage durchAgentur Koper kostenpflichtig berechnet bzw. mit durch den Auftraggeber bzw. Kooperationspartner bereits erfolgten Zahlungen verrechnet. Bei berechtigter Absage durchAgentur Koper erfolgt nach Verrechnung der entstandenen Unkosten die Rückerstattung des Differenzbetrags. Bei berechtigter Absage durch Agentur Koper wird grundsätzlich nicht für entstandene Unkosten des Auftraggebers bzw. Kooperationspartners aufgekommen.
Bei berechtigter Absage eines kooperativen Events und sonstigen Veranstaltungen durchAgentur Koper werden die damit verbundenen, bereits verkauften Tickets ohne nachträglichen Aufschlag auf die nächste Veranstaltung übertragen. Dies gilt insbesondere auch für im Rahmen der eigentlichen Veranstaltung ermäßigt verkaufte Tickets. Die Tickets behalten somit ihre volle Gültigkeit. Sofern gewünscht, können die Tickets auch hier gemäß §6.2.1 Absatz 1 bis 3 erstattet werden.
§6.3 Bedingungen - Air Media Concept
§6.3.1 Stornierungsgebühren bei Einsätzen mit Hubschraubern und Multikoptern (UAV)
- Bis 7 Tage vor Termin - 30% des vereinbarten Honorars.
- Bis 3 Tage vor Termin - 50% des vereinbarten Honorars.
- Bis 48 Stunden vor Termin - 70% des vereinbarten Honorars.
- Bis 24 Stunden vor Termin - 100% des vereinbarten Honorars.
§6.3.2 Stornierungsgebühren bei Beratungs- u. Serviceterminen bzw. Vor-Ort-Service
- Bis 48 Stunden vor Termin - 30% des vereinbarten Honorars.
- Bis 24 Stunden vor Termin - 50% des vereinbarten Honorars.
- Bis 12 Stunden vor Termin - 70% des vereinbarten Honorars.
- Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen - 100% des vereinbarten Honorars
- Bei kurzfristiger Absage bzw. Nichterscheinen ohne vereinbartes Honorar - 100% der Anfahrtkosten und evtl. notwendigen Spesenkosten zzgl. 2 Servicestunden.
§7 Leistungsbeschreibung | Versicherung | Haftung | Gewährleistung
Zusätzlich produziert
§7.1 Ergänzende Angaben - Jörg Koper Coaching
Die Leistungen von
Bei der Teilnahme an Teamtrainings und vergleichbaren Maßnahmen (Sport, Wandern in der Gruppe, Tagesausflüge etc.) schließt
Für die An- und Abreise zu Seminarveranstaltungen und die Buchung entsprechender Unterkünfte sind die Teilnehmer jeweils selbst verantwortlich.
Bei einigen Angeboten wie z. B. Seminare in Schottland etc. kann
Für Schäden, die durch Teilnehmer in einer Veranstaltungs-Location bzw. in einer von
§7.1.1 Ausschluss medinischer, psychologischer und sonstiger heilkundlicher Leistungen
§7.2 Ergänzende Angaben - Sky & Fun
Die erforderlichen Versicherungen werden durch die jeweils mit uns kooperierenden Dienstleister und den von uns eingesetzten Partnerunternehmen abgedeckt. Die von
Weist ein Luftfahrzeug, Wasserfahrzeug bzw. ein von uns eingesetzter PKW aus Ihrer Sicht Mängel auf, wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Piloten/Schiffsführer/Chauffeur. Sollte die Mängelanzeige vor Ort nicht erfolgen, können für diese Mängel im Nachhinein keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend gemacht werden. Unabhängig von der Anzeige des Mangels vor Ort sind innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Ende des Vertrages etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz auch in schriftlicher Form geltend zu machen.
Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen, einen Rundflug bzw. eine Tour mit dem von uns eingesetzten Luftfahrzeug, Wasserfahrzeug bzw. PKW aufgrund von aus Ihrer Sicht bestehenden Mängeln abzubrechen, so ist auch in diesem Fall unverzüglich der Pilot, Schiffsführer bzw. Chauffeur zu informieren. Bei nicht gerechtfertigten Mängelanzeigen und einem damit verbundenen Verfall des Flug- bzw. Fahrttickets besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin bzw. Schadenersatz. Das Ticket gilt in diesem Fall als eingelöst.
§7.2.1 Gutscheine und Verlosungen
Seit dem 1. Januar 2008 stellt
Verloste Flugtickets beziehen sich grundsätzlich auf die jeweils betreffenden Veranstaltungstermine und werden nur auf diesen eingelöst. Es kann, nach vorheriger Absprache mit
§7.2.2 Terminänderung/Absage bei Flügen und sonstigen Veranstaltungen
Termine für Flüge und sonstige Veranstaltungen werden von
Sollten die Wetterbedingungen bzw. der technische Klarstand des Luftfahrzeugs die Flugdurchführung bzw. die angesetzte Veranstaltung verhindern, wird von
Absagen bei individuellen Flugterminen müssen vom Auftraggeber rechtzeitig bis 4 Wochen vor dem Flugtermin bei
Erscheint der Auftraggeber bzw. Teilnehmer nicht oder zu spät am vereinbarten Flug- bzw. Veranstaltungstermin, wird der Flug bzw. die Veranstaltung termingerecht ohne ihn durchgeführt, so dass das Ticket als abgeflogen bzw. eingelöst gilt. Ein Ersatztermin bzw. eine Rückzahlung des Tickets kann in diesem Fall nicht erfolgen. Sollte durch den fehlenden Teilnehmer rechtzeitig ein Ersatzteilnehmer gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass dieser den Flug bzw. die Veranstaltung ersatzweise wahrnimmt.
§7.2.3 Schadensfälle/Verletzungen auf Rundflugveranstaltungen
§7.2.4 Haftung durch Luftfahrtunternehmen
- Die Haftung des internationalen Luftverkehrs ist im Rahmen der bestehenden Luftfahrtgesetze und dem Warschauer Abkommen geregelt. Den entsprechenden Gesetzestext lassen wir Ihnen auf Wunsch gerne zukommen.
- Eine Haftung für Gepäck, Foto- und Filmgeräte besteht nicht. Bei Mitnahme der genannten Gegenstände ist der Fluggast selbst für die stoßsichere Verwahrung während des gesamten Fluges bzw. des Erlebnisangebotes verantwortlich. Unsere Gäste sind ebenfalls dafür verantwortlich, dass andere Fluggäste bzw. Teilnehmer des Erlebnisangebots durch Gepäck, Foto- oder Filmgeräte nicht zu Schaden kommen.
- Schadensersatzansprüche des Gastes aufgrund von Flugabsagen am Startplatz aus wetterbedingten, technischen, Flugsicherungs- oder sonstigen Gründen sind ausgeschlossen.
Agentur Koper ist stets bemüht, Ihnen rechtzeitig Informationen über die Durchführung des Fluges zu geben. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung vonAgentur Koper liegen, eine kürzere Flugzeit bedingen, gilt der Flug als vertragsgemäß Durchgeführt (z.B. pauschal abgerechneter Flug etc.).
§7.3 Ergänzende Angaben - Air Media Concept
Die Leistungen von
Die Inhalte jeglicher von
§7.3.1 Flugeinsätze mit Multikoptern (UAV)
Flugeinsätze mit UAV setzen den technischen Klarstand des Luftfahrzeugs und die entsprechenden Wetterbedingungen - kein Regen, Windstärke bis maximal 12 Knoten - voraus. Des Weiteren werden keine Flüge in unmittelbarer Nähe zu Flughäfen, Funk- und Messstationen bzw. möglichen Störanlagen, direkt über Menschenansammlungen, zur Bespitzelung oder für die Anfertigung illegaler Luftaufnahmen durchgeführt.
Flugeinsätze mit UAV werden grundsätzlich nach Sichtflugbedingungen - VFR - durchgeführt. Nachtflüge im Sinne der Gesetzgebung - vor Sonnenaufgang bzw. nach Sonnenuntergang - werden nicht bzw. nur mit entsprechenden Sondergenehmigungen durchgeführt. Die gesetzlich maximal zulässige Flughöhe beträgt 100 Meter. Höhere Flugeinsätze bedürfen einer Sondergenehmigung.
Die UAV werden regelmäßig und vor jedem Einsatz auf technischen Klarstand geprüft. Dennoch kann eine sogenannte "Nichtabsturzgarantie" grundsätzlich nicht gegeben werden, da es u. U. durch Vögel oder ähnlich äußere Einflüsse zu einem Absturz bodengesteuerter Luftfahrzeuge kommen kann.
Die von
§7.3.2 Luftaufnahmen mit Multikoptern (UAV)
Durch
Die Verwendung des Materials ist durch entsprechende Lizenzvarianten geregelt, die in den jeweiligen Angeboten aufgeführt sind. Sofern nicht anders und in schriftlicher Form geregelt, verbleibt das Urheberrecht sämtlicher durch
Luftaufnahmen zum Zweck einer profitorientierten Nutzung oder Veräußerung - Postkarten etc. oder Filmtrailer etc. - sind ohne schriftliche Zustimmung und Freigabe durch
Es ist generell möglich, durch
§7.3.3 Haftung
Sämtliche Anfragen und Aufträge werden sorgfältig und gewissenhaft bearbeitet. Es bestehen keine weiteren Ansprüche von Seiten des Auftraggebers.
Da die Lieferungen, Leistungen und Angebote auch von einer Mehrzahl anderer Dienstleister (z.B. externe Drohnen-Piloten, Kamera-Teams etc.) abhängig sind, auf deren Leistung kein Einfluss besteht, kann eine umfassende Gewährleistung durch
Weiterhin ist
§7.3.4 Freistellung, Warenzeichen und Patentrechte
§8 Verpflichtungen
Eine Beauftragung von
Bei Verzögerungen durch fehlende Inhalte und Daten etc. (für jegliche Marketingprojekte) über einen Zeitraum von mehr als 8 Wochen ist
§9 Datensicherheit
§10 Datenschutz
§11 Urheberrecht, Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte
Gemäß §72, Abs. 1 Urheberrechtsgesetz unterliegen auch Screenshots aus sämtlichen von uns erstellten, veröffentlichten Film- und Videoaufnahmen dem Urheberrecht. Somit ist es nicht zulässig, ohne das ausdrückliche, schriftliche Einverständnis von
§12 Film-, Ton- und Fotoaufnahmen
Film-, Ton- und/oder Fotoaufnahmen sind auf Veranstaltungen wie z.B. Seminaren nur mit ausdrücklicher Genehmighung von
Insbesondere weist
Auf von
§13 Besondere Regeln und Verhalten bei Rundflügen und Erlebnisangeboten
- Kein übermäßiger Alkoholgenuss vor der Teilnahme an Flügen und anderen Erlebnisangeboten. Stark alkoholisierte Teilnehmer werden von der Flug- und Aktionsteilnahme ausgeschlossen. Das Ticket bzw. die Teilnahme gilt in diesem Fall als abgegolten.
- Absolutes Rauchverbot in und um die im Einsatz befindlichen Luftfahrzeuge.
- Akute körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme sind spätestens vor Flugantritt bzw. Start der Erlebnisangebote dem Piloten oder unserer Crew mitzuteilen.
- Schwangeren Frauen raten wir von der Teilnahme an Rundflügen und Aktionserlebnissen ab, da ab der 36. Schwangerschaftswoche erhöhte Risiken bei der Teilnahme an Flügen und Erlebnisangeboten bestehen. Die Teilnahme an den Rundflügen und Erlebnisaktionen erfolgt in diesem Fall auf eigene Gefahr. Fallschirmsprünge sollten während der Schwangerschaft generell vermieden werden.
- Die Kleidung sollte möglichst so gewählt sein, dass keinerlei Sicherheitsrisiken durch herumflatternde Kleidung (Bänder) oder unpassendes Schuhwerk bestehen.
- Allen Anweisungen des Piloten, Tandemmasters bzw. unserer Crew muss in beiderseitigem Interesse Folge geleistet werden.
- Werfen Sie keine Gegenstände über Bord! Das Öffnen der Türen während des Fluges ist ebenfalls untersagt.
- Berühren Sie bitte keinerlei Bedien- und Steuerelemente.
- Vorsicht mit Videokameras/Fotoapparaten. Bei Verlust oder Hinausfallen/Beschädigung besteht keine Haftung durch
Agentur Koper. - Bei der Landung halten Sie sich bei Bedarf bitte an den dafür vorgesehenen Haltegriffen fest. Der Steuerknüppel des Piloten ist für die auf dem Copilotensitz befindlichen Passagiere verständlicher Weise tabu.
- Verlassen Sie das Luftfahrzeug nach erfolgter Landung erst, wenn der Pilot bzw. unsere Crew Sie ausdrücklich dazu auffordert!
- Beim Ein- und Aussteigen in und aus dem Luftfahrzeug bei laufendem Motor ist darauf zu achten, die Arme stets unten zu halten, nicht zu springen und auch nicht in die Rotor- bzw. Propellerbereiche zu laufen. Bei eigenem Verschulden verfallen jegliche Haftungsansprüche.
- Sollten unsere Piloten z.B. bei Sonderevents auf einem Gelände landen das mit Ackerfrucht bewachsen ist, bitten wir Sie unnötige Zerstörungen des Bestandes zu vermeiden. Bleiben Sie in diesem Fall in unmittelbarer Nähe des Luftfahrzeuges und beachten Sie die Anweisungen des Piloten bzw. unserer Crew.
- Sollten unsere Piloten z.B. bei Sonderevents auf einem abschüssigen Gelände landen so ist stets darauf zu achten, nur Hang abwärts auszusteigen. Bitte beachten Sie auch in diesem Fall die Anweisungen des Piloten bzw. unserer Crew.
§14 Sonstiges
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Unternehmenssitz von
Agentur Koper. - Sollten einzelne Teile dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, bleiben alle übrigen Teile davon unberührt.
-
Agentur Koper behält sich das Recht vor, seine Geschäftsbedingungen bei Bedarf zu ändern, bzw. den Veränderungen seiner Kooperationspartner anzugleichen. Der aktuelle Stand unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jederzeit einsehbar. - Für alle Angaben in E-Mails und Werbefoldern, Flyern, Broschüren sowie sonstigen Werbematerialien übernimmt
Agentur Koper, bedingt durch Schreib- und Druckfehler etc., keine Gewähr. Zudem behält sichAgentur Koper jederzeit die inhaltliche Änderung der angegebenen Medien vor. Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch unseren Auftraggeber, jedoch spätestens durch Zahlung der in Rechnung gestellten Leistungen, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vonAgentur Koper als gelesen und akzeptiert. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.